Scheinwerfer und Rückleuchten sind nicht nur wichtige Sicherheitsmerkmale an Fahrzeugen, sondern auch ein beliebtes Gestaltungselement für Autobesitzer. Viele möchten ihren Wagen individualisieren und greifen dabei auch zu Folien oder Lackierungen, um die Beleuchtung zu verändern. Doch was ist dabei erlaubt und was nicht? Wir klären auf.
Die rechtliche Lage
Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Scheinwerfer und Rückleuchten in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Durch das Folieren oder Lackieren wird der Leuchtwert verändert, wodurch die Betriebserlaubnis erlischt. Andere Farben als Weiß, Gelb und Rot sind für die Beleuchtung nicht zulässig.
Ausnahmen gibt es nur für Fahrzeuge, die sich nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, wie z.B. Rennwagen oder Fahrzeuge auf Privatgrundstücken. Hier ist es erlaubt, die Scheinwerfer und Rückleuchten zu folieren oder zu lackieren.
Folien vs. Lackierung
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Farbe von Scheinwerfern und Rückleuchten zu verändern: Folien und Lackierung. Beide haben Vor- und Nachteile:
Merkmal |
Folien |
Lackierung |
Reversibilität |
Ja, Folie lässt sich rückstandslos entfernen |
Nein, Lackierung ist dauerhaft |
Aufwand |
Geringer, da selbstklebend |
Höher, da Lackierung aufwendiger |
Haltbarkeit |
Je nach Qualität unterschiedlich |
Sehr haltbar, wenn fachgerecht ausgeführt |
Kosten |
Günstiger als Lackierung |
Teurer als Folien |
Folien sind also die einfachere und günstigere Variante, haben aber oft eine geringere Haltbarkeit. Lackierungen sind aufwendiger, dafür aber dauerhafter und hochwertiger.
Farben und Designs
Wie bereits erwähnt, sind nur Weiß, Gelb und Rot für Scheinwerfer und Rückleuchten erlaubt. Alles andere ist nicht zulässig und kann zu Ärger mit der Polizei führen.
Es gibt jedoch einige kreative Möglichkeiten, den Scheinwerfer-Look zu verändern, ohne die Farbe zu ändern:
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Klarglas-Optik: Hier wird die Streuscheibe des Scheinwerfers gegen eine klare Scheibe ausgetauscht. Das Ergebnis ist ein moderner, durchsichtiger Look.
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Schwarz-Tönung: Eine leichte Schwarz-Tönung der Streuscheibe erzeugt einen dezenten, sportlichen Look.
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Chrom-Effekt: Spezielle Folien imitieren einen Chrom-Look und verleihen dem Scheinwerfer einen edlen Glanz.
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Scheinwerfer-Covers: Abnehmbare Covers in verschiedenen Designs wie Carbon, Aluminium oder Kunststoff verändern den Look, ohne die Funktion zu beeinträchtigen.
Auch bei Rückleuchten gibt es ähnliche Möglichkeiten, z.B. Klarglas-Optiken oder Folien in Rot-Tönen.
Anbringung und Qualität
Egal ob Folien oder Lackierung: Die Anbringung muss fachgerecht erfolgen, damit alles sicher und legal ist. Hier einige Tipps:
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Nur hochwertige, für den Einsatzzweck geeignete Produkte verwenden
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Oberflächen gründlich reinigen und entfetten
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Blasen und Falten vermeiden
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Kanten und Übergänge sauber verarbeiten
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Funktion und Leuchtkraft prüfen
Bei Lackierungen ist zusätzlich auf eine gute Grundierung und Versiegelung zu achten, damit die Farbe langfristig hält.
Fazit
Scheinwerfer und Rückleuchten zu folieren oder zu lackieren, um den Look des Fahrzeugs zu verändern, ist eine beliebte Praxis. Allerdings sind dabei einige rechtliche Vorgaben zu beachten:
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Nur Weiß, Gelb und Rot sind erlaubt, alles andere ist nicht zulässig
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Folien und Lackierungen verändern den Leuchtwert und erlöschen damit die Betriebserlaubnis
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Ausnahmen gibt es nur für Fahrzeuge, die sich nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen
Wer auf Nummer sicher gehen will, greift zu kreativen Alternativen wie Klarglas-Optiken, Schwarz-Tönung oder Scheinwerfer-Covers. Wichtig ist immer, dass die Anbringung fachgerecht erfolgt und die Funktion der Beleuchtung nicht beeinträchtigt wird.